Erarbeitung eines Konzeptes zum ¹ó±ô䳦³ó±ð²Ômanagement in Schutzgebieten
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IfÖN - Institut für Ökologie und Naturschutz e. V.
Coppistr.
16227 Eberswalde
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens
Mit der Verabschiedung des Vermögensrechtsergänzungsgesetz im Deutschen Bundestag werden von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH in den kommenden Jahren 50.000 ha ¹ó±ô䳦³ó±ð²Ô in Naturschutzgebieten und Nationalparken unentgeltlich und 50.000 ha zum Verkehrswert an die Bundesländer und Naturschutzverbände und -stiftungen abgegeben. Ziel der Naturschutzverbände ist es, möglichst viele dieser ¹ó±ô䳦³ó±ð²Ô zur langfristigen Sicherung des nationalen Naturerbes in eine geeignete Eigentümerschaft zu überführen. Mit dem Vorhaben soll die ¹ó±ô䳦³ó±ð²Ôübernahme durch Verbände und Stiftungen fachlich und organisatorisch begleitet und koordiniert werden. Dadurch sollen Reibungsverluste zwischen den Verbänden und ihrer Zusammenarbeit mit den Ländern und der BVVG vermieden und ein aus Sicht des nationalen Naturerbes optimales Gesamtergebnis erreicht werden.
Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden
1. Recherche und naturschutzfachliche Bewertung der ¹ó±ô䳦³ó±ð²Ô, deren Übernahme bzw. deren Erwerb durch Länder oder Naturschutzverbände zur Sicherung des nationalen Naturerbes zwingend erfor-derlich ist. Dazu werden entsprechende Daten und Informationen der Länder und der BVVG recherchiert und den Verbänden verfügbar gemacht.
2. Erarbeitung eines länderübergreifenden Prioritätenkatalogs für die zum Verkehrswert abzugebenden ¹ó±ô䳦³ó±ð²Ô. Dadurch können die Aktivitäten der Verbände auf die naturschutzfachlichen bedeutsamsten ¹ó±ô䳦³ó±ð²Ô fokussiert werden. Die Liste bietet den Verbänden die Möglichkeit, ihre Aktivitäten untereinander systematisch abzustimmen. Die Liste bietet auch potenziellen Fördermittelgebern die Möglichkeit, die Relevanz einzelner Projektanträge im Verhältnis zum Gesamtflächenpool zu beurteilen.
3. Beratung der Verbände bei der Bewertung, der Auswahl, dem Erwerb und dem Management von Naturschutzflächen sowie der Mittelbeschaffung. Dazu sollen entsprechende Erfahrungen recherchiert und den Verbänden verfügbar gemacht werden.
4. Koordination der Aktivitäten der Naturschutzverbände untereinander sowie gegenüber den Ländern. Damit sollen Informationsdefizite und mögliche Konkurrenzen zwischen den Beteiligten vermieden werden.
Ergebnisse und Diskussion
Im Verlauf des Projektzeitraums verschob sich der Schwerpunkt der Arbeit kontinuierlich von der ursprünglich angedachten vorrangigen Bearbeitung der zweiten Tranche des VermRErgG auf die erste Tranche. Dieses hing insbesondere damit zusammen, dass die Probleme und der Arbeitsaufwand für die Übertragung der ersten Tranche von allen beteiligten Seiten deutlich unterschätzt wurde. Zudem setzten im Verlauf der ¹ó±ô䳦³ó±ð²Ôübertragung insbesondere im Land Brandenburg erhebliche politische Probleme ein, die ein permanentes intervenieren der Projektmitarbeiter unerlässlich machten.
Im Ergebnis der Bemühungen der Projektmitarbeiter kann bei Abschluss des Projektes festgestellt werden, dass von den angedachten 50.000 ha der ersten Tranche ca. 47.500 ha für die Übertragung an die Länder und die benannten Stiftungen und Verbände angemeldet sind. Von diesem ¹ó±ô䳦³ó±ð²Ôpool sind bislang jedoch nur wenige ¹ó±ô䳦³ó±ð²Ô per Notarvertrag tatsächlich eigentumsrechtlich übertragen.
Öffentlichkeitsarbeit und Präsentation
Die Ergebnisse des Projektes sind in einem Zwischenbericht und in einem Endbericht umfangreich dokumentiert. Weiterhin liegen einige Ausarbeitungen über die ¹ó±ô䳦³ó±ð²Ôkulisse in unterschiedlicher Form vor (z. B. als PowerPoint-Präsentation).
Fazit
Insbesondere in Brandenburg dürfte der koordinierende und teils zwischen div. Interessensgruppen vermittelnde Einfluss der Steuerungsgruppe des Projektes hauptursächlich dafür gewesen sein, dass es den Stiftungen selbst in den schwierigsten Phasen jederzeit gelungen ist mit einer Stimme zu sprechen und somit gem. den Intentionen des VermRErgG ein Maximum an naturschutzfachlicher Sicherung von BVVG-¹ó±ô䳦³ó±ð²Ô zu erreichen. Zudem konnten die Projektmitarbeiter wertvolle fachliche Zuarbeit leisten, die von den Stiftungen alleine weder personell noch finanziell hätte erbracht werden können.
Unter der z. Zt. theoretischen Annahme, dass alle durch die Länder benannte ¹ó±ô䳦³ó±ð²Ô tatsächlich Übertragen werden, ist davon auszugehen, dass das im VermRErgG festgelegte Kontingent von bis zu 50.000 ha nicht voll ausgeschöpft werden wird. Je nachdem, wie sich der Abschluss weiterer Übertragungspake-te entwickeln wird, werden am Ende zwischen 42.000 ha und 48.500 ha zur unentgeltlichen Übertragung realisierbar sein.
Bezüglich der zweiten Tranche können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Vermutungen dazu angestellt werden, wie viel Fläche der angedachten 50.000 Hektar zum welchem Termin gesichert werden können. Als sicher gilt lediglich, dass selbst bei günstigster Prognose maximal 20.000 Hektar insgesamt zur Verfügung stehen werden.
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99.454,45 €
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05.12.2000 - 05.12.2001
Bundesland
Bundesrepublik Deutschland
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Bundesrepublik Deutschland
Landnutzung
Naturschutz
Umweltkommunikation