Aufgrund der militärischen Vornutzung ist auf den meisten DBU-Naturerbeflächen von einer Kampfmittelbelastung im Gelände auszugehen. Auf vielen der ¹ó±ô䳦³ó±ð²Ô gilt daher ein Wegegebot: Besucher dürfen gemäß der Gefahrenabwehrverordnung die öffentlichen, markierten Wege nicht verlassen.
Die DBU-Tochter plant langfristig, die Begehbarkeit ihrer ¹ó±ô䳦³ó±ð²Ô an ausgewählten Orten zu ermöglichen, um die Schönheit des Naturerbes erlebbar zu machen und zugleich Einheimische und Besucher vor potenziellen Gefahren zu schützen.