  {"id":23169,"date":"2023-07-13T15:22:38","date_gmt":"2023-07-13T13:22:38","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dbu.de\/projektdatenbank\/20629-01\/"},"modified":"2023-07-13T15:22:40","modified_gmt":"2023-07-13T13:22:40","slug":"20629-01","status":"publish","type":"projektdatenbank","link":"https:\/\/www.dbu.de\/en\/projektdatenbank\/20629-01\/","title":{"rendered":"Europ\u00e4isierung des Umweltrechts und ihre Auswirkung auf die Wirtschaft"},"content":{"rendered":"<p>Zielsetzung und Anlass des Vorhabens<\/p>\n<p>Die Europ\u00e4isierung des Umweltrechts spielt eine zentrale Rolle im Hinblick auf die nationale Umweltgesetzgebung. Neue Konflikte zwischen europ\u00e4ischem und deutschem Umweltrecht sind gegenw\u00e4rtig in den Bereichen Immissionsschutzrecht und Umwelthaftungsrecht vorprogrammiert, betrachtet man die Richtlinienvorschl\u00e4ge der EU zur Umwelthaftung sowie zum Emissionszertifikatehandel in Umsetzung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten aus dem Kyoto-Protokoll. Eine gesonderte Betrachtung bilden die bisherigen Bem\u00fchungen der k\u00fcnftigen \u00f6stlichen Beitrittsl\u00e4nder, insb. Polens, im Hinblick auf eine europarechtsgerichtete Umweltrechtsgesetzgebung.<\/p>\n<p>Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten MethodenErfasst werden soll zun\u00e4chst der aktuelle Stand der Europ\u00e4isierung des Umweltrechts unter besonderer Ber\u00fccksichtigung der Umsetzungsbem\u00fchungen des deutschen Gesetzgebers. Eine ausf\u00fchrliche Betrachtung erfahren hier die EU-Gesetzgebungsbem\u00fchungen zum Erlass einer Umwelthaftungsrichtlinie sowie die damit verbundenen Kompatibilit\u00e4tsfragen bei europ\u00e4ischem und deutschem Umweltrecht. Unter den Gesichtspunkten der Kompatibilit\u00e4t und Harmonisierung europarechtlicher Vorgaben und deutschem Umweltrecht wird der EG-Vorschlag zu einer Richtlinie zum Emissionszertifikatehandel er\u00f6rtert. In einem zweiten Komplex werden die m\u00f6glichen Auswirkungen der EU-Umwelthaftungsrichtlinie auf die deutsche Wirtschaft und die hiermit verbundenen Konsequenzen untersucht. Gerade hier stellt sich f\u00fcr Unternehmen und Versicherer die zentrale Frage nach der k\u00fcnftigen Versicherbarkeit von reinen \u00d6kosch\u00e4den, deren Einbindung in der von der EU vorgesehenen Form in das Umwelthaftungsrecht bislang dem deutschen Rechtssystem fremd ist. Abschlie\u00dfend soll sich mit der Frage am Beispiel Polens besch\u00e4ftigt werden, inwieweit die k\u00fcnftigen \u00f6stlichen Beitrittsl\u00e4nder im Umweltrecht gesetzgeberische Vorbereitungen im Hinblick auf europ\u00e4ische Regelwerke und Vorgaben getroffen haben. Die dargestellten Problemstellungen, Fragen und Auswirkungen auf Gesetzespolitik und wirtschaftliche Praxis sowie m\u00f6gliche L\u00f6sungen sollen in einem gemeinsamen Symposium von DBU\/dem Lehrstuhl des Antragstellers unter Einbindung des Verlags Recht und Wirtschaft, Heidelberg, pr\u00e4sentiert werden.<\/p>\n<p>Ergebnisse und Diskussion<\/p>\n<p>Die gesetzten Ziele des Vorhabens wurden erreicht. Die fortschreitende Europ\u00e4isierung des deutschen Umweltrechts bedingt ein grunds\u00e4tzliches Umdenken deutscher Umweltpolitik. Das dieser Umweltpolitik traditionell zugrundeliegende Umweltordnungsrecht ist durch flexible Umweltschutzelemente zu erg\u00e4n-zen, wobei zunehmend Implementierungsprobleme auftreten. Aktuellster Beispielsfall ist hier die geplante EU-Umwelthaftungsrichtlinie, wonach &#8211; nach deutschem Umweltrecht ein Novum &#8211; gerade auch f\u00fcr sog. \u00d6kosch\u00e4den in unterschiedlicher Intensit\u00e4t gehaftet werden soll. Bedeutsam f\u00fcr die Unternehmen ist hier im Hinblick auf die Risikovorsorge die Frage der Versicherbarkeit solcher Sch\u00e4den, f\u00fcr die Versi-cherer die dazu korrespondierende Frage der Risiko- und damit Pr\u00e4mienkalkulation. Der EU-Richtlinienvorschlag bleibt in seiner konkreten Ausgestaltung einerseits weit hinter deutschem Umweltrecht zur\u00fcck, andererseits geht er wesentlich dar\u00fcber hinaus. Tragf\u00e4hige Versicherungsl\u00f6sungen, gera-de auch aus dem Blickwinkel der Unternehmen, sind nicht in Sicht. Unter Ber\u00fccksichtigung und Beobachtung des Gesetzgebungsverlaufs auf EU-Ebene, wonach nach dem &#8211; von Deutschland im \u00dcbrigen nicht mitgetragenen &#8211; Kompromiss des Umweltrates vom 13.06.2003 in K\u00fcrze mit der Festlegung eines gemeinsamen Standpunktes des Rates und einer zweiten Lesung im EP zu rechnen ist, ist eine k\u00fcnftige Implementierung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie im deutschen Umweltrecht schwierig. Es kann sich angesichts der \u00f6ffentlich-rechtlichen Struktur der EU-Richtlinie nur um ein dem Umweltverwaltungsrecht zuzurechnendes nationales Gesetz handeln. F\u00fcr deutsche Unternehmen wird damit der Haftungsrah-men erheblich erweitert. Weiteres zentrales Beispiel f\u00fcr eine &#8211; problematische &#8211; Implementierung euro-p\u00e4ischen Umweltrechts in geltendes deutsches Umweltrecht ist der EU-Richtlinienvorschlag zum Emis-sionsrechtehandel, der &#8211; ausgehend von den Verpflichtungen im Kyoto-Protokoll &#8211; die Reduzierung von Treibhausgasemissionen in Form eines speziellen Handlungssystems zum Gegenstand hat. Hier bestehen auch nach dem Kompromiss der EU-Umweltminister vom 09.12.2002 erhebliche Kompatibilit\u00e4tsprobleme im Hinblick auf deutsche Umweltschutzinstrumente, vor allem hinsichtlich des Instruments der freiwilligen Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft zur Reduzierung des CO2-Aussto\u00dfes. Eine Implementierung der Vorgaben in dem Richtlinienvorschlag im deutschen Umweltrecht ist deshalb &#8211; auch in Form eines lediglich erg\u00e4nzenden flexiblen neuen Umweltschutzinstruments &#8211; ohne weiteres nicht m\u00f6g-lich. Aus Sicht betroffener deutscher Unternehmen kann die Implementierung des vorgesehenen Systems in der gegenw\u00e4rtigen Fassung Wettbewerbsverzerrungen mit unerw\u00fcnschten \u00f6konomischen Effekten bewirken, wodurch zugleich die \u00f6kologischen Zielsetzungen &#8211; Reduzierung des CO2-Aussto\u00dfes &#8211; verfehlt werden.<br \/>\nH\u00e4lt der europ\u00e4ische Gesetzgeber an seiner Europ\u00e4isierungsstrategie der Mitgliedstaaten fest, wovon auszugehen ist, werden die k\u00fcnftigen Beitrittsl\u00e4nder aus Mittel- und Osteuropa ihre Umweltrechtssysteme grundlegend \u00fcberdenken und \u00c4nderungen zuf\u00fchren m\u00fcssen. Wie das Beispiel Polens, eines der wichtigsten Partnerl\u00e4nder Deutschlands in Europa, zeigt, gibt es hier ein zwar ausdifferenziertes Umweltrechtssystem, dem aber teilweise v\u00f6llig andere Strukturen wie dem europ\u00e4ischen und auch dem deutschen Umweltrecht zugrunde liegen. In diesem Zusammenhang sind die bisherigen polnischen Verwaltungsstrukturen nicht geeignet, europ\u00e4ische Umweltschutzgesetzgebung im Falle der Umgestal-tung polnischen Umweltschutzrechts zwecks Anpassung an europarechtliche Vorgaben in Vollzug zu setzen.<\/p>\n<p>\u00d6ffentlichkeitsarbeit und Pr\u00e4sentation<\/p>\n<p>Vorbereitende Publikation auf die Thematik: Knopp\/R\u00fctz, EWS, Beilage 3 zu Heft 8\/2002; Symposium Neues Europ\u00e4isches Umwelthaftungsrecht und seine Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft, Februar 2003 an der BTU Cottbus; Tagungsband z. Symposium, Buchprojekt, Werbung in Fachzeitschriften.<\/p>\n<p>Fazit<\/p>\n<p>Die Europ\u00e4isierung des Umweltrechts der Mitgliedstaaten ist bei weitem noch nicht abgeschlossen, vielmehr steigen die Gesetzgebungsaktivit\u00e4ten auf europ\u00e4ischer Ebene, insbesondere in Form von Richtlinien, die von den Mitgliedstaaten umzusetzen sind, stetig. Aktuelle Beispiele sind die geplanten EU-Richtlinien zur Umwelthaftung und zum Emissionsrechtehandel. Keine anderen EU-Vorhaben in j\u00fcngster Zeit haben zu so intensiven und kontrovers gef\u00fchrten Diskussionen in Wissenschaft und Praxis gef\u00fchrt. Angesichts der Vorhaben auf europ\u00e4ischer Ebene und der Umsetzungsprobleme, die sich aus Sicht des deutschen Umweltrechts stellen, ist eine grundlegende Neuordnung der bisherigen Strukturen deutschen Umweltrechts auf mittel- und langfristige Sicht hinaus zu erw\u00e4gen, sollte Deutschlands Ein-fluss in den entsprechenden EU-Gesetzgebungsgremien nicht wieder zunehmen<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zielsetzung und Anlass des Vorhabens Die Europ\u00e4isierung des Umweltrechts spielt eine zentrale Rolle im Hinblick auf die nationale Umweltgesetzgebung. Neue Konflikte zwischen europ\u00e4ischem und deutschem Umweltrecht sind gegenw\u00e4rtig in den Bereichen Immissionsschutzrecht und Umwelthaftungsrecht vorprogrammiert, betrachtet man die Richtlinienvorschl\u00e4ge der EU zur Umwelthaftung sowie zum Emissionszertifikatehandel in Umsetzung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten aus dem Kyoto-Protokoll. 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