  {"id":22045,"date":"2023-07-13T15:20:57","date_gmt":"2023-07-13T13:20:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dbu.de\/projektdatenbank\/18118-01\/"},"modified":"2023-07-13T15:20:59","modified_gmt":"2023-07-13T13:20:59","slug":"18118-01","status":"publish","type":"projektdatenbank","link":"https:\/\/www.dbu.de\/en\/projektdatenbank\/18118-01\/","title":{"rendered":"Modell zur Handhabung vorgezogener Ausgleichs- und Ersatzma\u00dfnahmen am Beispiel des Fl\u00e4chenpools im St\u00e4dtequartett Damme, Diepholz, Lohne, Vechta &#8211;  Ma\u00dfnahmenbevorratung &#8211; \u00d6kokonto"},"content":{"rendered":"<p>Zielsetzung und Anlass des Vorhabens<\/p>\n<p>Die Eingriffsregelung &#8211; als wesentliches Instrument zur Wahrung von Naturschutzbelangen bei st\u00e4dtebaulichen und genehmigungspflichtigen Vorhaben &#8211; wird seit ihrer Verankerung im Bundesnaturschutzgesetz (1976) intensiv diskutiert. Immer wieder werden Umsetzungsdefizite (Verfahrensverz\u00f6gerungen, mangelnde Umsetzung der Kompensationsma\u00dfnahmen) beklagt. Mit der Novellierung des BauGB 1998 (\u00a7 135 a BauGB) wurde mit der M\u00f6glichkeit der vorgezogenen Durchf\u00fchrung von Kompensationsma\u00dfnahmen (\u00d6kokonto) ein neues Handlungsinstrumentarium in die Planungspraxis eingef\u00fchrt.<br \/>\nZielsetzung dieses Projektes ist es zu untersuchen, ob und inwieweit die Gew\u00e4hrung eines materiellen Bonus f\u00fcr vorgezogen durchgef\u00fchrte Ma\u00dfnahmen aus naturschutzfachlicher Sicht gerechtfertigt ist und ob dadurch die Durchf\u00fchrung vorgezogener Ma\u00dfnahmen beg\u00fcnstigt wird. In diesem Fall sollte ein \u00d6kokonto- und \u00d6kozins-Modell entwickelt und am Beispiel der Fl\u00e4chenagentur des St\u00e4dtequartetts Damme, Diepholz, Lohne, Vechta erprobt werden, durch das sich die Vorfinanzierung vorauslaufender Ma\u00dfnah-men wirtschaftlich rechnet.<\/p>\n<p>Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten MethodenIn einem ersten Schritt wurden existierende Ans\u00e4tze des \u00d6kokonto-Modells sowie die Erfahrungen der bereits in einigen Regionen, St\u00e4dten und Gemeinden aktiven \u00d6kokonten zusammengetragen und ausgewertet. Dar\u00fcber hinaus erfolgte eine Recherche zu \u00fcbertragbaren neuen nationalen und internationalen Ans\u00e4tzen im Naturschutz und in der Fl\u00e4chenhaushaltspolitik.<br \/>\nZur Kl\u00e4rung der naturschutzfachlichen Rechtfertigung eines \u00d6kozinses wurde in einem zweiten Schritt auf der Grundlage wissenschaftlicher Erhebungen und Auswertungen ein Zeitrahmen ermittelt, in dem sich ein messbarer \u00f6kologischer Wertgewinn einstellt.<br \/>\nIm Ergebnis mehrerer Expertendiskussion wurden in einem dritten Schritt zwei \u00d6kokonto-Modelle entwickelt und der Startschuss f\u00fcr die Einf\u00fchrung des \u00d6kokontos inklusive einer Honorierung der vorgezogen durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen im Rahmen der Fl\u00e4chenagentur gegeben.<\/p>\n<p>Ergebnisse und Diskussion<\/p>\n<p>Der bundesweite Vergleich von \u00d6kokonto-Modellen zeigt, dass die Realisierung der Umsetzung von Fl\u00e4chenpools, \u00d6kokonten und \u00f6kologischer Verzinsung sehr stark von den regional vorliegenden Rahmenbedingungen abh\u00e4ngt und es eine generalisierende L\u00f6sung nicht geben wird und kann.<br \/>\nDie Auswertung der wissenschaftlichen Ergebnisse eines Biotopentwicklungsprojektes hat gezeigt, dass sich bereits wenige Jahre nach Durchf\u00fchrung der Ma\u00dfnahme eine relativ hohe \u00f6kologische Aufwertung feststellen l\u00e4sst. Dies, sowie die Sicherstellung der Durchf\u00fchrung der Ma\u00dfnahmen, f\u00fchrt zu einer deutlichen Verringerung von time-lag Problemen und rechtfertigt eine Erh\u00f6hung des Aufwertungspotentials der vorgezogen durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen und damit einhergehend die Gew\u00e4hrung eines Fl\u00e4chenabschlags. In den projektbegleitenden Expertengespr\u00e4chen wurde deutlich, dass Unsicherheiten und Schwierigkeiten, die sowohl in juristischer als auch pragmatischer Hinsicht gesehen werden, nur dann aufgel\u00f6st werden k\u00f6nnen, wenn die Instrumente zur praktischen Anwendung kommen. Nur durch ein Learning by Doing im Konsens mit allen Beteiligten k\u00f6nnen m\u00f6glicherweise auftretende Probleme erkannt und gel\u00f6st und die Effektivit\u00e4t der Instrumente gepr\u00fcft werden.<br \/>\nIm Rahmen dieses Projektes wurden zwei verschiedene \u00d6kokonto-Modelle entwickelt. Ein Modell arbeitet mit der pauschalen Honorierung der vorgezogen durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen (\u00d6kozins-Modell). Das andere Modell sieht eine Verzinsung des Aufwertungsfaktors in Abh\u00e4ngigkeit vom Zielbiotop der Kompensationsma\u00dfnahme vor (Wertbonus-Modell). Die Expertendiskussionen haben gezeigt, dass beide Modelle Vor- und Nachteile aufweisen. Aufgrund seiner h\u00f6heren Praktikabilit\u00e4t wird die Fl\u00e4chenagentur in Abstimmung mit den Naturschutzbeh\u00f6rden das \u00d6kozins-Modell zur Umsetzung zu bringen.<\/p>\n<p>\u00d6ffentlichkeitsarbeit und Pr\u00e4sentation<\/p>\n<p>In den projektbegleitend durchgef\u00fchrten Expertengespr\u00e4chen wurde das Projekt sachverst\u00e4ndigen Praktikern und mit der Eingriffsregelung befassten Wissenschaftlern vorgestellt und diskutiert. Das Modell der Honorierung der vorgezogen durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen wurde auf mehreren Sitzungen des Nieders\u00e4chsischen St\u00e4dtetages pr\u00e4sentiert und ist hier allgemein auf gro\u00dfes positives Interesse gesto\u00dfen Der Entwurf des Projektberichtes wurde auf Nachfrage an verschieden St\u00e4dte und Gemeinden verteilt.<br \/>\nMitte Mai 2003 werden die Projektergebnisse auf einem vom Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle GmbH und der S\u00e4chsischen Landesstiftung Natur und Umwelt veranstalteten Workshop zum Thema Eingriffsregelung und Kompensationsfl\u00e4chenmanagement referiert.<br \/>\nDer endg\u00fcltig abgestimmte Endbericht wird auf der Internetseite der ARSU (www.arsu.de) als Download zur Verf\u00fcgung gestellt<\/p>\n<p>Fazit<\/p>\n<p>Die Fl\u00e4chenagentur verwaltet derzeit bereits ein \u00d6kokonto, auf dem Wertpunkte angespart und ausgebucht werden. Die erwirtschafteten Punkte sind \u00fcber Pflege- und Entwicklungspl\u00e4ne bilanziert und bei den betreffenden Unteren Naturschutzbeh\u00f6rden angemeldet worden. Die vertragliche Absicherung erfolgt \u00fcber Vertr\u00e4ge zwischen Kommune und Fl\u00e4chenagentur. Weitere Fl\u00e4chen k\u00f6nnen erworben und aufgewertet werden. Aufgrund der hohen erforderlichen Kapitalbindung k\u00f6nnte hier laut Einsch\u00e4tzung der Fl\u00e4chenagentur \u00fcber die Einf\u00fchrung einer Honorierung vorgezogener Ma\u00dfnahmen diese erheblich beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\nDer Erfolg von \u00d6kokonto und der Honorierung der vorgezogen durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen f\u00fcr die Eingriffsregelung sollte im Weiteren im Rahmen einer Evaluation verifiziert werden.<br \/>\nDas grunds\u00e4tzliche Problem der Umsetzungsdefizite der Eingriffsregelung mag darin liegen, dass hier ganz deutlich wirtschaftliche Interessen den naturschutzfachlichen gegen\u00fcberstehen. Da Ma\u00dfnahmen f\u00fcr Natur und Landschaft nicht den Gesetzen des Marktes unterliegen (es gibt keinen Markt f\u00fcr \u00f6kologische Funktionen, sie werden daher nicht oder nur unzureichend \u00f6konomisch bewertet), werden die (\u00f6konomisch interessanten) Eingriffsvorhaben immer beg\u00fcnstigt. Ein Blick \u00fcber die Grenzen Deutschland hinaus er\u00f6ffnet Visionen, wie ein Fl\u00e4chenmanagement und eine Naturhaushaltspolitik betrieben werden k\u00f6nnen, so dass \u00fcber die Verbindung von naturschutzfachlichen mit wirtschaftlichen Interessen win-win-Situationen entstehen. Freiwilligkeit, Schutz durch Nutzung, die Kooperation zwischen den Akteuren sowie Flexibilit\u00e4t sind einige der Stichworte, die den Vorteil von Marktl\u00f6sungen kennzeichnen und die dennoch (bei einer Reform der staatlichen Regulierung) helfen, die Belange von Natur und Landschaft langfristig zu sichern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zielsetzung und Anlass des Vorhabens Die Eingriffsregelung &#8211; als wesentliches Instrument zur Wahrung von Naturschutzbelangen bei st\u00e4dtebaulichen und genehmigungspflichtigen Vorhaben &#8211; wird seit ihrer Verankerung im Bundesnaturschutzgesetz (1976) intensiv diskutiert. Immer wieder werden Umsetzungsdefizite (Verfahrensverz\u00f6gerungen, mangelnde Umsetzung der Kompensationsma\u00dfnahmen) beklagt. 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