  {"id":20615,"date":"2023-07-13T15:16:24","date_gmt":"2023-07-13T13:16:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dbu.de\/projektdatenbank\/13756-01\/"},"modified":"2023-07-13T15:16:25","modified_gmt":"2023-07-13T13:16:25","slug":"13756-01","status":"publish","type":"projektdatenbank","link":"https:\/\/www.dbu.de\/en\/projektdatenbank\/13756-01\/","title":{"rendered":"F\u00f6rderung des modellhaften Fortbildungslehrganges f\u00fcr gepr\u00fcfte Natur- und Landschaftspfleger\/innen"},"content":{"rendered":"<p>Zielsetzung und Anlass des Vorhabens<\/p>\n<p>Der Fortbildungslehrgang soll die Teilnehmer gezielt auf die Pr\u00fcfung zum staatlich anerkannten Abschlu\u00df Gepr\u00fcfter Natur- und Landschaftspfleger\/Gepr\u00fcfte Natur- und Landschaftspflegerin vorbereiten. F\u00fcr diesen anerkannten Berufsabschlu\u00df hat der Bundesminister f\u00fcr Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie am 06. M\u00e4rz 1998 eine Pr\u00fcfungsverordnung erlassen. Ziel des modellhaften Fortbildungslehrgangs ist es, Landwirten, G\u00e4rtnern, Forstwirten, Revierj\u00e4gern, Winzern, Fischwirten, Tierwirten und Wasserbauern Kenntnisse und F\u00e4higkeiten zu vermitteln, damit sie die anerkannte Pr\u00fcfung nach \u00a7 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz ablegen k\u00f6nnen. Im Fortbildungslehrgang werden folgende Inhalte vermittelt:<br \/>\n1.\tErkennen und Erfassen von sch\u00fctzenswerten Landschaftsteilen, Lebensr\u00e4umen und Lebensgemeinschaften; Erkennen von Belastungen und Sch\u00e4den sowie M\u00f6glichkeiten ihrer Vermeidung und Sanierung.<br \/>\n2.\tInformieren und Beraten \u00fcber Naturschutz und Landschaftspflege<br \/>\n3.\tPlanen und Durchf\u00fchren von Ma\u00dfnahmen der Besucherbetreuung<br \/>\n4.\tPlanen und Vorbereiten von Arbeiten; Organisieren des Arbeitsablaufs, Disponieren der daf\u00fcr notwendigen Betriebsmittel, Maschinen und Ger\u00e4te.<br \/>\n5.\tDurchf\u00fchren von Ma\u00dfnahmen zur Pflege sowie zur Entwicklung und Sicherung von Landschaften, Landschaftsteilen und Lebensr\u00e4umen unter besonderer Ber\u00fccksichtigung naturvertr\u00e4glicher Verfahren.<br \/>\n6.\t\u00dcbertragen von Aufgaben an Mitarbeiter und \u00fcberwachen der fachgerechten Ausf\u00fchrung.<br \/>\n7.\tDurchf\u00fchrung der Ma\u00dfnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverh\u00fctung sowie der Verkehrs-Sicherung.<br \/>\n8.\tAbwicklung von Ma\u00dfnahmen nach rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten.<\/p>\n<p>Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten MethodenDer modellhafte Fortbildungslehrgang wurde berufsbegleitend durchgef\u00fchrt und umfasste insgesamt 640 Unterrichtsstunden. Die Fortbildungsinhalte sind in 4 Modulen bzw. Unterrichtsbl\u00f6cken aufgeteilt. Das erste Modul mit 210 UStd. befasste sich mit den Grundlagen des Naturschutzes und der Land-schaftspflege: 1.1. Bedeutung, Ziele und Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege, 1.2. Funktionen und Zusammenh\u00e4nge im Naturhaushalt als Lebensgrundlage, 1.3. Pflanzen- und Tierarten und ihre Lebensr\u00e4ume, 1.4. Kartieren von Arten oder Biotopen, 1.5. Nutzung von Landschaften; Umweltbelastungen, Auswirkungen auf den Naturhaushalt.<br \/>\nIm zweiten Modul mit 150 UStd. wurden Kenntnisse zur Informationst\u00e4tigkeit und zur Besucherbetreuung vermittelt: 2.1. Umweltbildung; Informations- und \u00d6ffentlichkeitsarbeit; L\u00f6sung von Konfliktsituationen, 2.2. Information \u00fcber Schutz- und Pflegema\u00dfnahmen, 2.3. Planung, Vorbereitung und Durchf\u00fchrung von Veranstaltungen; Sicherheit der Besucher.<br \/>\nIm Modul III wurden im Rahmen von 170 UStd. die Durchf\u00fchrung von Ma\u00dfnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege angesprochen: 3.1. Gewinnen von Saat- und Pflanzgut; Saat- und Pflanzarbeiten, Geh\u00f6lzschnitt, 3.2. Maschinen und Ger\u00e4te einsetzen und warten, 3.3. Erhalten und Verbessern von Lebensr\u00e4umen in der freien Landschaft; Artenschutz, 3.4. Errichten und Unterhalten einfacher Schutz- und Erholungseinrichtungen sowie von Informationseinrichtungen.<br \/>\nZum Abschluss wurden im Modul IV mit 110 UStd. Kenntnisse zum Bereich Wirtschaft, Recht und Soziales vermittelt: 4.1. Organisation und Zusammenarbeit im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege; F\u00f6rderprogramme, 4.2. Rechtsgrundlagen f\u00fcr Naturschutz und Landschaftspflege; Umgang mit Straftatbest\u00e4nden und Ordnungswidrigkeiten im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege, 4.3. Leistungsbeschreibung f\u00fcr Arbeiten in der Landschaftspflege, Kalkulation, Ausschreibung, Vergabe, Abnahme und Abrechnung, insbesondere nach den geltenden Verdingungsordnungen, 4.4. Grunds\u00e4tze des Arbeits- und Sozialrechts, 4.5. Grunds\u00e4tze des Gewerbe- und Steuerrechts; Grundlagen des Vertragsrechts, insbesondere dessen Anwendung im Vertragsnaturschutz; Versicherungswesen.<br \/>\nDie L\u00e4ndliche Erwachsenenbildung und die Alfred Toepfer Akademie f\u00fcr Naturschutz waren jeweils entsprechend ihrer Kompetenz f\u00fcr die Vermittlung der Fortbildungsinhalte zust\u00e4ndig. Die Teilnehmer der Fortbildung hatten die M\u00f6glichkeit, die Module in Wochenkursen, jeweils mit Unterkunft und Verpflegung aufzuarbeiten. Die Festlegung der einzelnen Wochenbl\u00f6cke erfolgte in Abstimmung mit den Teilnehmern. F\u00fcr die von der LEB durchgef\u00fchrten Module waren Standorte Heimvolkshochschule Rastede, die DEULA Freren und die \u00fcberbetriebliche Ausbildungsst\u00e4tte der Landwirtschaftskammer in Wehnen und f\u00fcr die von der Alfred Toepfer Akademie war der Standort Hof M\u00f6hr in Schneverdingen.<\/p>\n<p>Ergebnisse und Diskussion<\/p>\n<p>Die Fortbildung begann mit 22 Teilnehmern und drei Teilnehmerinnen. Ein arbeitsloser Teilnehmer (Forsttechniker) k\u00fcndigte wegen Arbeitsaufnahme zum 01. April 1999 die Fortbildung. Ein Mitarbeiter des Nationalparks Nieders\u00e4chsisches Wattenmeer schied am 14.09.1999 aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden aus.<br \/>\nDie Pr\u00fcfung der beiden ersten Module &#8211; schriftliche und m\u00fcndliche Pr\u00fcfung, praktische Arbeit und eine Informationsma\u00dfnahme &#8211; fand vom 18. bis 20. Oktober in Schneverdingen statt. Modul Drei und Vier wurden in Freren am 27., 28. und 29.03.2000 gepr\u00fcft.Von den 23 Teilnehmern machten zwei nur eine Teilpr\u00fcfung. Zwei haben die Pr\u00fcfung nicht bestanden und 19 bestanden die Pr\u00fcfung. Die Pr\u00fcfung wurde bei 10 Teilnehmern mit der Gesamtnote gut, bei acht Teilnehmern mit befriedigend und bei einem Teilnehmer mit ausreichend bewertet.<br \/>\nDie 19 Teilnehmer erhielten von der Landwirtschaftskammer Weser-Ems ein Zeugnis \u00fcber die Pr\u00fcfungsergebnisse und eine Urkunde mit der Berechtigung die Berufsbezeichnung Gepr\u00fcfter Natur- und Landschaftspfleger\/Gepr\u00fcfte Natur- und Landschaftspflegerin, f\u00fchren zu d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>\u00d6ffentlichkeitsarbeit und Pr\u00e4sentation<\/p>\n<p>Das Bundesmodellvorhaben wurde in mehreren Informationsveranstaltungen in Oldenburg und Schneverdingen ausf\u00fchrlich dargestellt. Au\u00dferdem gab es mehrere Berichte in den \u00fcberregionalen Tageszeitungen, den Fachzeitschriften der beteiligten Institutionen und bundesweit in verschiedenen Publikationsorganen. Erg\u00e4nzend erfolgte auf einer Fachtagung auf Bundesebene eine Vorstellung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zielsetzung und Anlass des Vorhabens Der Fortbildungslehrgang soll die Teilnehmer gezielt auf die Pr\u00fcfung zum staatlich anerkannten Abschlu\u00df Gepr\u00fcfter Natur- und Landschaftspfleger\/Gepr\u00fcfte Natur- und Landschaftspflegerin vorbereiten. F\u00fcr diesen anerkannten Berufsabschlu\u00df hat der Bundesminister f\u00fcr Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie am 06. M\u00e4rz 1998 eine Pr\u00fcfungsverordnung erlassen. 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